Brandschutz
Der Brandschutz ist Teil der Arbeitssicherheit. In der BGI 560 der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden die folgenden Aufgaben definiert:
Brandschutzberatung: Vorbeugender und abwehrender Brandschutzes bei Planung, Ausführung und dem Betrieb von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsprozesse.
Brandrisikoanalyse: Durch die Brandrisikoanalyse werden Schwachstellen aufgedeckt. Es werden die entsprechenden Maßnahmen zur Vorbeugung festgelegt.
Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche: Zur Ermittlung von Brandgefahren müssen alle Arveitsbereiche im Betrieb regelmäßig betrachtet werden. Festgestellte Mängel im vorbeigenden Brandschutz werden den Verantwortlichen (Vorgesetzten) mit Vorschlägen zur Mängebeseitigung gemeldet.
Ausbildung, Information und Motivation: Mitarbeitende lernen, sich den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend zu verhalten und im Ernstfall Hilfe zu leisten.