Brandschutz

Der Brandschutz ist Teil der Arbeitssicherheit. In der BGI 560 der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden die folgenden Aufgaben definiert:

Brandschutzberatung: Vorbeugender und abwehrender Brandschutzes bei Planung, Ausführung und dem Betrieb von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsprozesse.

Brandrisikoanalyse: Durch die Brandrisikoanalyse werden Schwachstellen aufgedeckt. Es werden die entsprechenden Maßnahmen zur Vorbeugung festgelegt.

Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche: Zur Ermittlung von Brandgefahren müssen alle Arveitsbereiche im Betrieb regelmäßig betrachtet werden. Festgestellte Mängel im vorbeigenden Brandschutz werden den Verantwortlichen (Vorgesetzten) mit Vorschlägen zur Mängebeseitigung gemeldet.

Ausbildung, Information und Motivation: Mitarbeitende lernen, sich den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend zu verhalten und im Ernstfall Hilfe zu leisten.

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